Bauturbo-Gesetz – Sonderregelungen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus in Deutschland

Am 9. Oktober 2025 beschloss der Bundestag das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus – bekannt als „Bauturbo“. Mit dem neuen § 246e Baugesetzbuch (BauGB) soll Bauen schneller, einfacher und flexibler werden, um der Wohnungsnot in deutschen Städten entschieden entgegenzutreten.

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Aufbruch im Bauwesen: Der Gesetzgeber zieht die Notbremse

Nach jahrelangem Stillstand und wachsender Kritik aus der Baubranche wagt die Bundesregierung einen tiefen Eingriff in das komplizierte Bauplanungsrecht. Mit dem „Bauturbo“-Gesetz will sie langwierige Genehmigungsverfahren verkürzen und Kommunen mehr Entscheidungsspielräume geben. Ziel ist, innerhalb von drei Monaten anstelle von mehreren Jahren wichtige Bauprojekte genehmigen zu können – ein Paradigmenwechsel, den Bauministerin Verena Hubertz als „mutigen Schritt für eine neue Baukultur“ bezeichnet.

​Der neue § 246e BauGB: Kern des Bauturbos

Herzstück des Gesetzes ist der neu eingeführte Paragraph 246e BauGB, der befristet bis zum 31. Dezember 2030 gilt. Er erlaubt Kommunen, für den Wohnungsbau von den üblichen Vorgaben des Bauplanungsrechts abzuweichen, sobald das betroffene Gebiet als „angespannter Wohnungsmarkt“ gemäß § 201a BauGB gilt.

​Damit können Bauaufsichtsbehörden gemeinsam mit Gemeinden Genehmigungen erteilen, selbst wenn ein Bebauungsplan fehlt oder bestehende Satzungen entgegenstehen. Die Zustimmung der Gemeinde bleibt zwingend – ohne deren Einvernehmen keine Beschleunigung.

​Ein zentraler Anreiz: Reagiert die Gemeinde innerhalb von drei Monaten nicht, gilt das Projekt automatisch als genehmigt. Diese sogenannte „Genehmigungsfiktion“ soll Behördenverzögerungen verhindern und Investoren Planungssicherheit verschaffen.

Sechs Kernpunkte des Bauturbo

  • Neuer Paragraph 246e BauGB: Erlaubt befristet (bis 31. Dezember 2030) Abweichungen von bestehenden bauplanungsrechtlichen Vorschriften zugunsten des Wohnungsbaus.

  • Kommunale Zustimmung: Gemeinden behalten die Planungshoheit und müssen jeder Anwendung des Bauturbo explizit zustimmen – ohne Einvernehmen kein Schnellverfahren.

  • Anwendungsgebiet: Der Bauturbo kann nur in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt gemäß § 201a BauGB zum Einsatz kommen.

  • Verfahrensfristen: Genehmigungen können innerhalb von etwa zwei Monaten erfolgen, was eine enorme Verkürzung gegenüber bisherigen Verfahren bedeutet.

  • Digitalisierung und Standardisierung: Bauanträge werden künftig verpflichtend digital gestellt und bundesweite Prozessstandards sollen die Verwaltung entlasten.

  • Befristete Wirkung: Alle Regelungen enden mit Ablauf des Jahres 2030, laufende Genehmigungen bleiben jedoch wirksam.


Lars Bergmann - Vorstand / IMMOVATION Immobilien Handels AG (Business-Leaders)

Die Entstehung des Bauturbo

Der Weg zum Bauturbo war lang. Bereits im Jahr 2023 hatten Bund und Länder einen „Bau-Turbo-Pakt“ geschlossen, um die Basis für beschleunigte Verfahren zu schaffen. Erste Entwürfe wurden 2024 im Bundestag diskutiert, jedoch mehrfach überarbeitet. Das finale Gesetz wurde am 9. Oktober 2025 beschlossen und am 17. Oktober vom Bundesrat gebilligt.

​Die Vereinbarung gilt als Reaktion auf jahrelange Kritik aus der Baubranche: komplizierte Vorschriften, langwierige Beteiligungsverfahren und überlastete Behörden hatten viele Projekte verzögert oder verhindert. Das neue Gesetz soll diesen gordischen Knoten zumindest teilweise zerschlagen.

 

Die Immovation AG unter Leitung von Lars Bergmann gilt als erfolgreiche Immobiliengruppe mit über 35 Jahren Branchenerfahrung und Fokus auf Revitalisierung, Wohnquartier-Entwicklung und nachhaltige Wertschöpfung.

Zu ihren größten Erfolgen zählen:

  • Die Revitalisierung des historischen Salamander-Areals in Kornwestheim, heute ein gemischt genutztes Stadtquartier mit Hunderten Wohnungen und Gewerbeflächen.

  • ​Die Transformation des Robotron-Areals in Dresden zu einem neuen urbanen Wohngebiet.

  • ​Die Entwicklung des Wohnquartiers „Höfe am Kaffeeberg“ in Ludwigsburg mit teils denkmalgeschützten Gebäuden und 40 Eigentumswohnungen.

  • ​Die Konversion der Jägerkaserne in Kassel in moderne Stadtvillen und Eigentumswohnungen.

  • ​Projekte wie das Park Schönfeld Carrée in Kassel, die „Living Yards“ in Stuttgart und die Sanierung der Salzmannfabrik in Kassel.

  • ​Ein bundesweiter Bestand von rund 2.800 Wohn- und 300 Gewerbeeinheiten in Städten wie Kassel, Kornwestheim, Füssen und Cuxhaven.​

Damit zählt die Immovation AG zu den etablierten mittelständischen Immobilienentwicklern für wertstabile, innerstädtische Objekte in Deutschland.

Ziele und Möglichkeiten des Gesetzes

Das „Bauturbo“-Gesetz verfolgt vier übergeordnete Ziele:

  • Bürokratieabbau: Kommunen dürfen schneller und flexibler entscheiden und müssen kein förmliches Bebauungsplanverfahren mehr durchlaufen.​

  • Wohnraumschaffung: Besonders in angespannten Märkten können neue Wohnungen, Aufstockungen und Umbauten rasch realisiert werden.​

  • Digitalisierung: Bauanträge sollen künftig vollständig digital eingereicht und bearbeitet werden, um Verwaltungsprozesse zu vereinheitlichen.​

  • Soziale Ergänzung: Gemeinden können beim Einsatz des Bauturbos soziale Auflagen verlangen – etwa Anteile für den sozialen Wohnungsbau oder öffentliche Infrastruktur wie Kitas.

Bauturbo-Gesetz – Chancen und neue Dynamik für Kommunen

Für Städte und Gemeinden bedeutet der Bauturbo mehr Verantwortung – aber auch mehr Gestaltungsspielraum. Sie können künftig innerhalb kürzester Zeit entscheiden, ob ein Bauprojekt den kommunalen Zielen entspricht.

Bundesbauministerin Hubertz betonte, dass mit dem Gesetz „nicht nur Wohnungen, sondern auch soziale Orte entstehen“ sollen – zum Beispiel Bibliotheken, Schulen oder Kindergärten, wenn sie im Zusammenhang mit Wohnquartieren stehen.

​Sachverständige wie die Bundesingenieurkammer begrüßen die Innovation, betonen aber die Notwendigkeit, Qualität zu sichern. „Tempo darf nicht gegen Technik ausgespielt werden“, heißt es in einer Stellungnahme – Baubehörden bräuchten mehr Personal und digitale Ausstattung, damit das Gesetz nicht zum Bumerang werde.

​Kritik: Ein Turbo ohne Treibstoff?

Während Regierung und Bauwirtschaft von einem Durchbruch sprechen, bleiben Zweifel. Umwelt- und Architektenverbände kritisieren, dass die Verkürzung der Verfahren den Schutz von Umwelt und Baukultur schwächen könnte.

Die Bundesarchitektenkammer warnt, durch die „pauschale Abweichung vom Planungsrecht“ drohten Qualitätsverluste und Konflikte mit Klima- und Nachhaltigkeitszielen. Auch kommunale Spitzenverbände bemängeln, dass die Verwaltungen strukturell überfordert seien, um das neue Tempo real umzusetzen.

​Juristen verweisen auf eine rechtliche Grauzone: Der neue Paragraph 246e greift tief in Landeskompetenzen ein und könnte mehr Klagen provozieren, wenn Nachbarn oder Umweltverbände ihre Beteiligungsrechte eingeschränkt sehen.

 

Deep Research - Scoredex

Bauturbo-Gesetz – Umsetzung und Ausblick

Nach Zustimmung des Bundesrats am 17. Oktober 2025 tritt der Bauturbo offiziell in Kraft. Das Bundesbauministerium startete parallel die Plattform „Umsetzungslabor Bauturbo“, um Kommunen praktische Hilfen, Vorlagen und Best-Practice-Beispiele zu bieten.

​Ob der Bauturbo tatsächlich Wirkung zeigt, hängt nun weniger vom Gesetzestext als von der Umsetzung vor Ort ab. Wenn Verwaltungen ihre digitalen Strukturen ausbauen und Planungsprozesse effizient steuern, könnten in nur fünf Jahren Zehntausende neue Wohnungen entstehen.

Sollte dies gelingen, wäre der Bauturbo mehr als eine kurzfristige Maßnahme – er wäre ein Modellprojekt für eine neue Ära des Bauens in Deutschland: schneller, pragmatischer und kommunal verankert.

Der Bauturbo ist der politisch ehrgeizigste Versuch seit Jahrzehnten, die deutsche Baukultur zu reformieren. Durch den neuen § 246e BauGB entsteht ein rechtlicher Rahmen, der Dynamik und Verantwortung zugleich verlangt. Gelingt es den Gemeinden, die Chancen zu nutzen, könnte der Bauturbo tatsächlich zünden – als Symbol eines handlungsfähigen Staates, der auf die Wohnungsnot entschlossen reagiert. Andernfalls bleibt er ein weiteres Kapitel in der deutschen Geschichte verpasster Bauchancen.

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